Führerscheinklassen
- Motorfahrräder (zwei- oder dreirädrige Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und bis zu 50 ccm Hubraum)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ("Mopedautos", "Microcars")
Mindestalter: vollendetes 15. Lebensjahr
- Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW Leistung je kg Eigengewicht
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW (20 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
- Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht.
Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
Die Klasse A2 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 20 Jahre bei vorangegangenem zweijährigem Besitz der Klasse A2, 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Die Klasse A umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1 und A2.
Da die Führerscheinklassen innerhalb der EU einheitlich sind, werden sämtliche Klassen auf dem neuen Führerschein auch angezeigt. Die Klasse B1 kann in Österreich nicht erworben werden.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat
- Krafträdern der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
- sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,
- nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
- der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
Die Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
- Sonderkraftfahrzeugen
- Fahrzeugen der Klasse D1 oder D - sofern keine Fahrgäste befördert werden - innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und
- es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder
- zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 zu befördernden Personen außer dem Lenker und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz Sonderkraftfahrzeugen
Diese Klasse berechtigt zum Ziehen von:
- Anhängern oder Sattelanhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken eines:
- Zugfahrzeuges der Klasse C1 und eines Anhängers oder Sattelanhängers mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt
- Zugfahrzeuges der Klasse B und eines Anhängers oder Sattelanhängers mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt
falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Zugfahrzeugen der Klasse C und eines Anhängers oder Sattelanhängers mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Zugfahrzeugen der Klasse D1 und eines Anhängers mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Zugfahrzeugen der Klasse D und eines Anhängers mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist.
Diese Klasse berechtigt zum Lenken von:
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
- landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
- Transportkarren, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeugen